Verwaltungsrat (VR)

24.1.2012
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Dem Verwaltungsrat obliegt die Finanz- und Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden entsprechend den „Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Limburg“.

Der Verwaltungsrat wird vom Pfarrgemeinderat gemäß der „Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte im Bistum Limburg“ gewählt.

Für die Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat gilt die „Verordnung über die Zusammenarbeit von Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat im Bistum Limburg“

(Auszug aus der Synodalordnung für das Bistum Limburg (überarbeitete Ausgabe vom 31. August 1999).

Die Aufgaben des Verwaltungsrates sind von Bischof Kamphaus 1977  in der Synodalordnung festgelegt worden. Auf dieser Rechtsgrundlage vertritt der VR die Kirchengemeinde St. Johannes Apostel in allen rechtsgeschäftlichen Dingen und verwaltet ihr Vermögen.

Aufgaben des Verwaltungsrates

 Der Verwaltungsrat hat im Einzelnen folgende Aufgaben:

Erstellung und Verabschiedung des Haushaltsplans.
Verantwortlich für die Nutzung und Verwaltung der Liegenschaften.
Er beschließt bauliche Maßnahmen, Reparaturen und Anschaffungen.
Er trägt die Verantwortung für die Kindertagesstätte
Er schließt Anstellungsverträge mit den nichtpastoralen Mitarbeitern der Pfarrei einschließlich der Mitarbeiter des Kindergartens
und entscheidet in allen Personalangelegenheiten.
Zusammensetzung des Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat wird für die Dauer der Wahlperiode des Pfarrgemeinderates vom Pfarrgemeinderat gewählt. Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n).
Im Januar 2008 wurde in der  Pfarrgemeinderatssitzung der Verwaltungsrat gewählt.
Pfarrer Martin Sauer ist Kraft Amtes der Vorsitzende, in der Konstituierenden Sitzung des wählte der Verwaltungrat Bernhard Mühlberger zum Stellvertreter.

Zusammenarbeit mit Verwaltungsrat (Auszug aus der Synodalordnung)

Beide Gremien haben je eigene und eigenständige Aufgaben wahrzunehmen. Diese Rechte und Pflichten sind in den jeweiligen Gesetzen und Ordnungen geregelt.
Während der Pfarrgemeinderat das verantwortliche pastorale Gremium ist, entscheidet der Verwaltungsrat in allen Angelegenheiten der Finanz- und Vermögensverwaltung. Dies soll jedoch unter Beachtung der pastoralen Vorgaben des Pfarrgemeinderates geschehen.

Gemeinsames Ziel muss es sein, dass das Vermögen der Pfarrei und ihrem Auftrag dient.

Es ist wichtig, dass der  Pfarrgemeinderat Frauen  und Männer in den V erwaltungsrat wählt, die die Kompetenzen  haben, das Kirchenvermögen zu verwalten; zugleich sollen sie aber auch die pastoralen Aufgaben im Blick habenEine vertrauensvolle Zusammenarbeit und ausreichende Information zwischen den beiden Gremien ist nötig. Um diese strukturell zu gewährleisten, sieht die Ordnung für die Pfarrgemeinderäte vor, dass ein/e Vertreter/in des Verwaltungsrates an den Sitzungen des Pfarrgemeinderates teilnimmt. Ebenso nimmt ein/e Vertreter/in des Pfarrgemeinderates an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil. Dies ist in unserer Gemeinde gewährleistet, da eine Person Mitglied im PGR-Vorstand und im Verwaltungsrat ist.

Um konstruktive Zusammenarbeit der beiden Gremien abzusichern, sollte folgendes beachtet werden:

Die Vertretung im jeweils anderen Gremium sollte unbedingt wahrgenommen werden.

Auch wenn die Vertretung des Pfarrgemeinderates im Verwaltungsrat und umgekehrt nur beratende Stimme hat (in unserer Gemeinde in beiden Gremien stimmberechtigt).

Vor bedeutenden Entscheidungen des Verwaltungsrates, z.B. bei Neu- und Umbauten von Kirchen, Pfarrhäusern, Gemeinde-häusern, Kindergärten, etc. ist der Pfarrgemeinderat rechtzeitig zu informieren und zu hören, damit die Entscheidung des Verwaltungsrates auf eine breitere Basis gestellt ist.

Der Pfarrgemeinderat soll aber auch über die übrige Haushalts- u. Vermögenslage der Kirchengemeinde gründlich informiert werden.Es ist zu empfehlen, im Rahmen einer jährlichen Pfarrversammlung, die nach der Ordnung für Pfarrgemeinderäte vorgesehen ist, über die Arbeit des Verwaltungsrates zu berichten. Dabei ist natürlich zu beachten, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet sind in Personal-, Bau- und Grundstücks-Angelegenheiten oder wenn der Verwaltungsrat es beschließt oder wenn die Verschwiegenheit sich aus der Natur der Sache ergibt.

Dies gilt auch für den Vertreter des Pfarrgemeinderates im Verwaltungsrat und für den gesamten Pfarrgemeinderat, wenn dort in nichtöffentlicher Sitzung berichtet wurde.
 In beiden Gremien sollte darauf geachtet werden, soviel Informationen nach „außen“ zu geben wie möglich.


Ziel muss es sein, die Arbeit der Gremien in der Pfarrei transparent zu gestalten, damit die Gemeindemitglieder auf diesem Weg Anteil nehmen können.

Mitglieder des Verwaltungsrates sind:

Herr Pfarrer Martin Sauer (Vorsitzender kraft Amtes)

 

 gewählte Mitglieder:

Haas, Lothar
Krieger, Hans-Peter
Mühlberger, Bernd
Netthorn, Andreas
Pörtner, Dieter
Wieland, Georg

VR gewählt am 24.01.2012

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